Für Sie wichtig zu wissen:
Apotheken
Bei der Herstellung von Medikamenten, Zytostatika und Parenteralia ist eine Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Vorgaben einzuhalten. Auch die Zubereitung von Kosmetika sowie die Zweitverblisterung von Medikamenten unterliegt einem restriktiven Regelwerk. Die Erlangung der Herstellungserlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes erfordert die gezielte Umsetzung präventiver Maßnahmen.
Die alte, aus dem Jahre 1987 stammende Apothekenbetriebsordnung wurde durch die zum 01.06.2012 in Kraft getretene, neue Fassung ersetzt. Diese beinhaltet wichtige Änderungen und Neuerungen.
Behalten Sie den Überblick und lassen Sie sich von uns beraten, von welchen Änderungen Sie betroffen sind und was für Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.
Wir sind ein erfahrener Hersteller modularer, GMP-gerecht ausgeführter Systemräume und Einrichtungen. Als Komplettanbieter für sterile, reine Räume bieten wir neben professionellen Einrichtungsgegenständen mehrstufige Wartungskonzepte an welche einen dauerhaft störungsfreien Betrieb Ihres Herstellungsraumes bzw. Ihrer Fertigung ermöglichen.
Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke für den Personenschutz in der Apotheke
Beratung – Planung – Ausführung – Einrichtung – Wartung & Betrieb
Neben modular aufgebauten Herstellungsräumen bietet die LINE Reinraumtechnik GmbH eine Vielzahl professioneller Einrichtungen für den Einsatz in der täglichen Apothekenpraxis. Unsere mikrobiologischen Sicherheitswerkbänke für den Personen- und Produktschutz der Klasse II sind TÜV-geprüft nach DIN EN 12469 und in mehreren unterschiedlichen Abmessungen erhältlich. Ebenso erhältlich sind diverse optionale Ausstattungsmerkmale.